SVB Neugebauer

Ratgeber von Experten

Fundiertes Hintergrundwissen für Eigentümer, Erben und Käufer im Bodenseekreis.
Verständlich erklärt von einem zertifizierten Sachverständigen.

Wann benötige ich ein Vollgutachten – und wann reicht eine Marktpreisindikation?

Wann benötige ich ein Vollgutachten?

Viele Eigentümer im Bodenseekreis stehen vor dieser Frage: Benötige ich ein umfangreiches Verkehrswertgutachten – oder genügt eine fundierte Marktpreisindikation? Die richtige Wahl spart Zeit, Kosten und unnötige Komplexität.

Was ist eine Marktpreisindikation?

Eine Marktpreisindikation ist eine fundierte Werteinschätzung auf Basis von Objektangaben, regionalen Vergleichsobjekten, aktuellen Marktdaten und der aktuellen Angebotssituation im Bodenseekreis. Sie liefert eine realistische Orientierung zum aktuellen Marktwert – ohne umfangreiche formale Dokumentation.

Geeignet für:

  • Verkaufsüberlegungen und Entwicklung einer Preisstrategie
  • Interne Vermögensübersicht
  • Erste Bewertung im Erbfall

Was ist ein Vollgutachten?

Ein Vollgutachten (Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV) ist die rechtssichere Form der Immobilienbewertung. Es wird nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung erstellt und erfüllt höchste Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Dokumentation.

Ein Vollgutachten beinhaltet?

  • Vor-Ort-Aufnahme und Dokumentation des Objektzustands
  • Bodenwertermittlung
  • Ertrags- oder Sachwertverfahren
  • Vollständige schriftliche Ausarbeitung
  • Nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts

Geeignet für?

  • Erbauseinandersetzungen und Streitfälle
  • Gerichtliche Verfahren
  • Steuerliche Zwecke (z. B. Schenkung, Erbschaftsteuer)

Fazit

Nicht jede Situation erfordert ein umfangreiches Gutachten. Für viele Eigentümer im Bodenseekreis reicht eine qualifizierte Marktpreisindikation als solide Entscheidungsgrundlage. Eine individuelle Beratung schafft Klarheit – kostenlos und unverbindlich.

Verkauf geplant?

Kurzgutachten mit Vor-Ort-Aufnahme

Erbengemeinschaft ohne Konflikt

Marktpreisindikation

Uneinigkeit unter Erben

Vollgutachten

Steuerliche Zwecke

Vollgutachten

Reine Preisorientierung

Marktpreisindikation

Wohnflächenvermessung im Bodenseekreis – warum exakte Flächen entscheidend sind

Ob Verkauf, Vermietung oder Erbauseinandersetzung: Die korrekte Wohnfläche ist eine zentrale Kenngröße jeder Immobilie. Abweichungen können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.

Warum ist die Wohnfläche so wichtig?

Die Wohnfläche beeinflusst den Kaufpreis, die Miethöhe, die Nebenkostenabrechnung sowie mögliche Gewährleistungs- oder Mietminderungsansprüche. Bereits Abweichungen von mehr als 10 % können mietrechtlich relevant sein – Gerichte orientieren sich dabei regelmäßig an der Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Was regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?

Die WoFlV definiert verbindlich, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie zu berechnen sind. Ursprünglich für öffentlich geförderten Wohnraum geschaffen, hat sie sich auch im freien Markt als anerkannter Berechnungsstandard etabliert.

  • Welche Räume angerechnet werden
  • Wie Dachschrägen zu bewerten sind
  • Wie Balkone, Terrassen und Wintergärten berücksichtigt werden
  • Welche Flächen unberücksichtigt bleiben

Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?

Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich alle Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küchen, Badezimmer, Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung. Diese Flächen werden – abhängig von Raumhöhe und Nutzbarkeit – ganz oder teilweise angerechnet.

Welche Flächen zählen nicht zur Wohnfläche?

Nicht angerechnet werden Kellerräume, Heizungsräume, Garagen, Waschküchen außerhalb der Wohnung sowie nicht ausgebaute Dachböden. Genau hier entstehen in der Praxis häufig Fehler – insbesondere bei älteren Exposés.

Wie werden Dachschrägen nach WoFlV berechnet?

Die Wohnflächenverordnung unterscheidet nach lichter Raumhöhe: Gerade bei Dachgeschosswohnungen ergeben sich hier oft erhebliche Abweichungen zu bisherigen Flächenangaben.

 

Unter 1,00 m

0 % - nicht angerechnet

1,00 m bis 2,00 m

50 % Anrechnung

Über 2,00 M

100% Anrechnung

Fazit

Eine professionelle Wohnflächenvermessung nach WoFlV schafft Rechtssicherheit – für Verkäufer, Vermieter und Erbengemeinschaften im Bodenseekreis.
Lassen Sie Ihre Flächen von einem zertifizierten Sachverständigen prüfen.

360°-Rundgang bei der Immobilienvermarktung im Bodenseekreis – Ablauf, Vorteile und Einsatzmöglichkeiten

Ein 360°-Rundgang ermöglicht es Interessenten, eine Immobilie vollständig virtuell zu besichtigen – unabhängig von Ort und Zeit. Für Eigentümer im Bodenseekreis kann das die Vermarktung spürbar effizienter machen.

Was ist ein 360°-Rundgang?

Ein 360°-Rundgang ist eine digitale, interaktive Darstellung einer Immobilie. Mit einer speziellen Kamera werden alle Räume fotografiert und anschließend zu einem virtuellen Rundgang zusammengesetzt. Interessenten können sich über einen Link frei durch die Immobilie bewegen – wie vor Ort, aber vom eigenen Gerät aus.

Die Technologie hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und ist heute für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien aller Größen einsetzbar.

Vorteile beim Immobilienverkauf oder der Vermietung

Der Einsatz eines 360°-Rundgangs bringt für Eigentümer konkrete Vorteile mit sich:

Weniger unnötige Besichtigungstermine – Interessenten können die Immobilie vorab vollständig prüfen

Erreichbarkeit von Käufern oder Mietern überregional und international

Transparentere Darstellung des Objektzustands – das schafft Vertrauen

Zeitersparnis für alle Beteiligten

Professionellerer Marktauftritt gegenüber vergleichbaren Angeboten

Die Technologie hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und ist heute für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien aller Größen einsetzbar.

Noch Fragen?
Wir beraten Sie persönlich.

In einer kostenlose Erstberatung klären wir gemeinsam, welche Leistung für Ihre Situation sinnvoll ist.


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