SVB Neugebauer

Wohnflächenvermessung

Falsche Flächenangaben können zu Preisabschlägen oder rechtlichen Problemen führen.
Eine präzise Vermessungnach WoFlV schafft Rechtssicherheit.
Sowohl für Verkäufer, Vermieter und Erbengemeinschaften.

WARUM EINE VERMESSUNG

Bis zu 20 % Abweichung

„In vielen Gebäudeplänen stellen wir regelmäßig Abweichungen von bis zu 20 % gegenüber den ursprünglich angegebenen Flächenwerten fest.“​

Diese Ungenauigkeiten entstehen oft durch veraltete Grundrisse, fehlerhafte Berechnung von Dachschrägen oder nicht berücksichtigte Anrechnungsfaktoren für Balkone und Terrassen. Das kann beim Verkauf zu Preisabschlägen, bei der Vermietung zu Mietminderungsansprüchen und bei rechtlichen Verfahren zu ernsthaften Problemen führen.

Wir berechnen Wohnflächen präzise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – transparent dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

UNSERE PAKETE

Drei Vermessungsvarianten. Passend zu Ihrer Situation.

Berechnung aus vorhandenem Grundriss

Für Eigentümer, die bereits einen Grundriss besitzen und eine grobe Flächenangabe benötigen.

300
  • Plausibilisierung anhand vorh.andener Pläne
  • optional überschlägiges Aufmaß
  • Tabellarische Flächenaufstellung nach Räumen
  • Berücksichtigung von Dachschrägen & Anrechnungsfaktoren
  • Schriftliche Dokumentation

Vor-Ort-Vermessung nach Wohnflächenverordnung

Kein Grundriss vorhanden? Wir messen vollständig vor Ort und erstellen eine rechtssichere Dokumentation.

850
  • Vor-Ort-Aufmaß aller Räume
  • Berechnung nach WoFlV
  • Übersichtliche tabellarische Flächenaufstellung
  • Schriftliche Dokumentation
  • Berücksichtigung von Balkonen, Terrassen & Dachschrägen

Vor-Ort-Vermessung mit Grundriss & Gutachten

Vollständige Lösung mit maßstabsgetreuem Grundriss – ideal für Verkauf und rechtliche Zwecke.

1.750
  • Vor-Ort-Aufmaß aller Räume
  • Berechnung nach WoFlV
  • Übersichtliche tabellarische Flächenaufstellung
  • Schriftliche Dokumentation & Gutachten
  • Maßstabsgetreuer Grundriss
WISSENSWERTES

Die WoFlV – das müssen Sie wissen

Die WoFlV definiert verbindlich, wie Wohnflächen zu berechnen sind. Sie ist Standard bei gefördertem Wohnraum und wird im freien Markt regelmäßig angewendet. Die wichtigsten Berechnungsregeln der Wohnflächenverordnung auf einen Blick.

 

✔️

Zählt zur Wohnfläche

Zählt nicht zur Wohnfläche

½

Anteilig angerechnet

FAQ

Ihre Fragen

Rund um die WoFlV, Berechnungsregeln und unsere Vermessungspakete.

Die WoFlV definiert verbindlich, wie Wohnflächen zu berechnen sind. Sie ist Standard bei gefördertem Wohnraum und hat sich auch im freien Markt als anerkannter Berechnungsstandard etabliert.

Abweichungen von mehr als 10 % können mietrechtlich relevant sein und zu Mietminderungsansprüchen führen. Beim Verkauf können falsche Angaben zu Preisabschlägen oder rechtlichen Ansprüchen führen.

Kein Problem – wir messen vollständig vor Ort auf. Paket 2 und 3 beinhalten ein komplettes Vor-Ort-Aufmaß, unabhängig davon ob ein Grundriss vorhanden ist.

 

Ja – eine Kombination aus Wohnflächenvermessung und Immobilienbewertung ist möglich und oft sinnvoll. Sprechen Sie uns auf ein kombiniertes Angebot an.

Nein – für Gewerbeflächen gelten andere Normen (DIN 277 oder gif-MF/G). Für Wohnräume ist die WoFlV der anerkannte Standard.

Welches Paket
passt zu Ihrer Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob ein Grundriss vorhanden ist und welche Vermessungsform sinnvoll ist.


Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Wohnflächenvermessung im Bodenseekreis.
Transparent, präzise und persönlich.

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