Falsche Flächenangaben können zu Preisabschlägen oder rechtlichen Problemen führen.
Eine präzise Vermessungnach WoFlV schafft Rechtssicherheit.
Sowohl für Verkäufer, Vermieter und Erbengemeinschaften.
„In vielen Gebäudeplänen stellen wir regelmäßig Abweichungen von bis zu 20 % gegenüber den ursprünglich angegebenen Flächenwerten fest.“
Diese Ungenauigkeiten entstehen oft durch veraltete Grundrisse, fehlerhafte Berechnung von Dachschrägen oder nicht berücksichtigte Anrechnungsfaktoren für Balkone und Terrassen. Das kann beim Verkauf zu Preisabschlägen, bei der Vermietung zu Mietminderungsansprüchen und bei rechtlichen Verfahren zu ernsthaften Problemen führen.
Wir berechnen Wohnflächen präzise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) – transparent dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
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Rund um die WoFlV, Berechnungsregeln und unsere Vermessungspakete.
Die WoFlV definiert verbindlich, wie Wohnflächen zu berechnen sind. Sie ist Standard bei gefördertem Wohnraum und hat sich auch im freien Markt als anerkannter Berechnungsstandard etabliert.
Abweichungen von mehr als 10 % können mietrechtlich relevant sein und zu Mietminderungsansprüchen führen. Beim Verkauf können falsche Angaben zu Preisabschlägen oder rechtlichen Ansprüchen führen.
Kein Problem – wir messen vollständig vor Ort auf. Paket 2 und 3 beinhalten ein komplettes Vor-Ort-Aufmaß, unabhängig davon ob ein Grundriss vorhanden ist.
Ja – eine Kombination aus Wohnflächenvermessung und Immobilienbewertung ist möglich und oft sinnvoll. Sprechen Sie uns auf ein kombiniertes Angebot an.
Nein – für Gewerbeflächen gelten andere Normen (DIN 277 oder gif-MF/G). Für Wohnräume ist die WoFlV der anerkannte Standard.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob ein Grundriss vorhanden ist und welche Vermessungsform sinnvoll ist.
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